Hebammenleistungen sind Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen sowie der Privaten Krankenversicherungen und der Beihilfe.
Bei gesetzlich versicherten Frauen rechne ich meine Leistungen direkt mit eurer Krankenkasse ab,- bei privat versicherten Frauen geht die Rechnung wie üblich an Euch direkt – und ihr reicht sie zwecks Erstattung bei eurer PKV/Beihilfe ein.
Wenn eine Leistung nicht Bestandteil der HebGO sein sollte werde ich euch darüber natürlich vorab informieren damit ihr
die Inanspruchnahme selbst entscheiden könnt…
Für privat Versicherte empfiehlt es sich trotzdem bei ihrer PKV nachzufragen welche Leistungen übernommen werden,-
In aller Regel wird jedoch im Rahmen der HebGO/ NRW erstattet – und nach genau der rechne ich meine Leistungen natürlich auch ab…
Mit der Anmeldung gilt die Vereinbarung zur Vergütung entsprechend der HebGO-NRW als angenommen
Ihr habt das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag der Anmeldung. Um Euer Widerrufsrecht auszuüben, müsst Ihr mich mittels eindeutiger Erklärung
(z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Euren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass ihr die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet