Ich erkläre mich damit einverstanden, dass meine angegebenen Daten für die DSGVO-konforme Verarbeitung zum Zwecke der Erbringung der Hebammen-Dienstleistungen verarbeitet werden dürfen. Sofern noch keine Dienstleistungen erbracht wurden, kann diese Einwilligung jederzeit widerrufen werden. Wenn bereits Dienstleistungen erbracht wurden werden die Daten lediglich zum Nachweis der korrekten Abwicklung der bisherigen Tätigkeit (z.B.: Dokumentation der Hebammenleistung, Abrechnung der Hebammenleistung) verwendet. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf verarbeiteten Daten nicht berührt.
Im Rahmen der Nutzung dieser Webseite werden personenbezogene Daten von Ihnen durch mich als die für die Datenverarbeitung Verantwortliche verarbeitet und für die Dauer gespeichert, die zur Erfüllung der festgelegten Zwecke und gesetzlicher Verpflichtungen erforderlich ist. Im Folgenden informiere ich Sie darüber, um welche Daten es sich dabei handelt, auf welche Weise sie verarbeitet werden und welche Rechte Ihnen diesbezüglich zustehen.
Personenbezogene Daten sind gemäß Art. 4 Nr. 1 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen.
Name und Kontaktdaten der für die Verarbeitung Verantwortliche
Diese Datenschutzerklärung gilt für die Datenverarbeitung auf der Webseite
https://www.hebammenladen-belladonna.de sowie www.kummert.hebamio.de durch die Verantwortliche:
Claudia Kummert
Alte Wittener Straße 69
44803 Bochum
Email: info@hebammenladen-belladonna.de
Hebammenleistungen sind Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen sowie der Privaten Krankenversicherungen und der Beihilfe.
Bei gesetzlich versicherten Frauen rechne ich meine Leistungen direkt mit eurer Krankenkasse ab,- bei privat versicherten Frauen geht die Rechnung wie üblich an Euch direkt – und ihr reicht sie zwecks Erstattung bei eurer PKV/Beihilfe ein.
Wenn eine Leistung nicht Bestandteil der HebGO sein sollte werde ich euch darüber natürlich vorab informieren damit ihr
die Inanspruchnahme selbst entscheiden könnt…
Für privat Versicherte empfiehlt es sich trotzdem bei ihrer PKV nachzufragen welche Leistungen übernommen werden,-
In aller Regel wird jedoch im Rahmen der HebGO/ NRW erstattet – und nach genau der rechne ich meine Leistungen natürlich auch ab…
Mit der Anmeldung gilt die Vereinbarung zur Vergütung entsprechend der HebGO-NRW als angenommen
Ihr habt das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag der Anmeldung. Um Euer Widerrufsrecht auszuüben, müsst Ihr mich mittels eindeutiger Erklärung
(z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Euren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass ihr die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet
Verbrauchern steht ein Widerrufsrecht nach folgender Maßgabe zu:
Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Die Hebamme/Hebammenpraxis weist die Teilnehmerin auf folgendes hin: Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie der Hebamme mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder per E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Die Hebamme/Hebammenpraxis hat alle Zahlungen, die sie von der Teilnehmerin erhalten hat, unverzüglich, spätestens aber binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf eingegangen ist. Hat die Teilnehmerin verlangt, dass die Dienstleistung bereits während der Widerrufsfrist beginnen soll, so hat diese an die Hebammenpraxis einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt in Anspruch genommenen Dienstleistung entspricht.